Nach einem Rechtsgespräch steht für die Richterin Koppenhöfer fest, dass die Angeklagten, Ackermann, Esser, Zwickel u.a. nicht schuldig zu sprechen sind. Die Prämienauszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe waren lediglich ein Verstoß gegen das Aktiengesetz, strafrechtlich relevante Tatbestände seien dagegen nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält trotzig an der Anklage fest und wird voraussichtlich auf schuldig plädieren.
Mannesmann Prozess
– 31. März 2004 | 12:21VERÖFFENTLICHT IN: RECHT









































