“Mini-Mannesmann-Prozess” vor dem LG Berlin

Seit Mittwoch dieser Woche müssen sich der 64-jährige Wolfgang B., Ex-Vorstandschef der Ersten Wohnungsbaugenossenschaft Berlin-Pankow eG, der 33-jährige Holger S., jetziger Aufsichtsratvorsitzende, eine 54-jährige Rechtsanwältin und einer der Mitarbeiter ihrer Kanzlei wegen des Vorwurfs des Betruges und der Untreue vor dem LG Berlin verantworten. Die beiden Hauptangeklagten B. und S. sollen zu Unrecht eine Abfindung in Höhe von 510.366,75 € in Abänderung des Dienstvertrages des 64-jährigen B. mit der Genossenschaft festgelegt haben. Nach Abänderung des Vertrages soll die Abfindung “in jedem Fall” und sofort fällig geworden sein – eine 18-monatige Wartefrist soll aufgehoben worden sein. Mit dieser vertraglichen Regelung sei der Aufsichtsrat übergegangen worden bzw. bewusst getäuscht worden. Unstreitig ist die Summe von der Genossenschaft nach Ausscheiden an B. ausgezahlt worden. Die Rechtsanwältin und ihr wegen eines (Millionen-)Betruges vorbestrafter Mitarbeiter, Andreas W., sollen den Aufsichtsrat schließlich von der Rechtmäßigkeit der Vertragsabänderung überzeugt haben. Sie sind deshalb wegen Beihilfe angeklagt!

Wahrscheinlich hätte sich vor wenigen Jahren die Staatsanwaltschaft nicht mit einem solchen Sachverhalt ernsthaft auseinandergesetzt und ein Verfahren unvermittelt mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Gehört doch der Tatbestand der Untreue schon immer zu einen der schwierigsten Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch. Mittlerweile scheint eine Gesellschaft aus Anklägern und Strafgerichten sensibler für soziale Ungerechtigkeiten zu werden. Dies gilt in diesem Verfahren umso mehr, als dass die Genossenschaft einen Zivilprozess gegen S. auf Rückzahlung der halben Millionen Euro in erster Instanz verloren hat.

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare
SCHLAGWORTE: , , , , ,