Über den Wallpaper-Fall und Mario A. ist im Netz viel berichten worden. Stellvertretend für alle anderen sollte der Bericht bei ct sein. Man mag so oder so über den Fall denken. Doch was die Rechtsanwälte Lampmann & Behn im Zusammenhang mit dem Wallpaper-Fall von sich geben, erstaunt doch sehr. Warum wählen die Kölner Rechtsanwälte solch deutliche Worte und scheuen auch nicht davor zurück, die Arbeit des Rechtsanwalts von Mario A. öffentlich zu kritisieren?
Unter dem Titel Hornberger Schießen vor dem LG Hamburg – Neues von der Wallpaperfront veröffentlichten RAe Lampmann und Behn am 10.Novbember,
“Es wurde gar zur Spenden – zunächst direkt auf das Anwaltskonto (!) der guten Seite – aufgerufen, um die Berufung gegen die angeblich unsäglichen erstinztanzlichen Urteile des garstigen Amtsrichters anstrengen zu können. Schließlich könne es nicht sein, dass ein armer und völlig unwissender 17-Jähriger wegen einer solchen Lappalie willkürlich und mit textbausteinlastigen und daher missbräuchlichen Massenabmahnungen verfolgt werde”
und legten nur eine Woche später nach:
“Nur am Rande soll erwähnt werden, dass hier wieder einmal wie so oft schlicht unterschlagen wird, dass das unlizensierte Veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material zurecht abgemahnt wird, da dies illegal und sogar strafbar ist.
Denn den Gipfel der Dreistigkeit stellt das Bildnis des Täters Mario dar, der grinsend vor einem Computerbildschirm sitzt, auf dem doch tatsächlich schon wieder ein Lichtbild von Katie Price widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wird. Da verschlägt es einem die Sprache.”
Was haben die Rechtsanwälte eigentlich mit diesem Fall zu tun? Ist man sauer, dass BJM Zypries die Rechtsverfolgungskosten für Abmahnungen zukünftig “deckeln” möchte. Sieht man den Abmahnboden unter den eigenen Füssen weggezogen. Will man der Öffentlichkeit zeigen, dass gern und gnadenlos abgemahnt wird, wenn es um Urheberrechtsverstöße geht?
Jedenfalls weiß ich jetzt, dass sich die Rechtsanwälte bei Lampmann und Behn neben ihrer Tätigkeit als Anwalt auch als Verkaufsagenten bei eBay betätigen betätigten und so natürlich voll Bescheid wissen, was hinter den Kulissen bei eBay geht. Früher waren 1-2 Rechtsanwälte aus der Kanzlei Geschäftsführer der Bela-Tech Ltd, welche wiederum als Verkaufsagent im B2B bei eBay fungierte. Die Gedschäftsführertätigkeit als Verkaufsagent wurde mittlerweile eingestellt.
Und der Pressespiegel mutet doch sehr verbraucherfreundlich orientiert an – klingt bislang nicht nach Abmahnkönige. Das wird sich aber wohl noch ändern, wenn man so weiter bloggt.












































Es geht darum, auch einmal eine Gegensposition zu all dem Unsinn zu beziehen, der über den Fall berichtet wird. Dass gnadenlos abgemahnt wird oder werden sollte, wenn es um Urheberrechtsvertösse geht, geht meiner Meinung aus unseren Artikeln nicht hervor, da wir ausdrücklich berichten, dass Rechteinhaber im Regelfall dem Verletzer großzügig entgegenkommen. Voraussetzung kann hierfür aber nur eine Entschuldigung sein. Eine Hetzjagd in der Öffentlichkeit hilft jedenfalls nicht weiter. Ich glaube, da gehen die Ansichten auch nicht so weit auseinander. Das Problem ist nur, man ist mit solchen Hinweisen nicht so populär wie der ein oder andere Krawall-Blogger. Die Leute wollen Emotionen, Skandale und Sensationen am besten mit Kindern, Müttern und Kranken die vom Staat oder blutrünstigen Anwälten verfolgt werden. So sieht die Wirklichkeit aber nicht aus.
Ein nicht zu veröffentlichender Hinweis unter Kollegen: Die Behauptung, die Rechtsanwälte Lampmann und Behn betätigten sich als Verkaufsagenten entspricht nicht der Wahrheit und sollte von Ihnen gelöscht werden. Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit, aber Unwahrheiten müssen nicht sein.
Ich finde, dass die beiden erwähnten Berichte genau solch ein Krawall-Journalismus ist, den Sie den anderen vorwerfen. Sonst hätte ich das gar nicht erwähnt, wo ich mir eigentlich so fest vorgenommen habe, nur noch über Gutes zu berichten.
Und so doof, Unwahrheiten über Ihre Firma zu verbreiten, bin ich nicht. Ich respektiere Ihre Arbeit als Rechtsanwalt. Ehrlich gesagt, ist mein erster Eindruck von Ihnen, den ich aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor dem LG Köln bekommen habe, von Sympathie geprägt. Auch Ihr Auftritt im Internet gefällt mir. Und in solchen Fällen schaue ich auch mal genauer hin. Und was lese ich auf der Startseite von http://www.Lampmannbehn.de
Wie soll ich das anders auffassen?
hhm. wenn also unwahrheiten nicht sein sollen – dann müßten die kollegen ja mal langsam ihre eigene seite ändern. oder war die behauptung, die kollegen betätigten sich nicht als verkausagenten, eine unwahrheit? die müßte ja hier erst recht nicht sein.
ich würde jetzt zu gerne wissen, was denn nun zutreffend ist – vielleicht erklärt sich collega lampmann dazu ja noch einmal…
Presseerklärung:
Köln. Nach der überwältigenden Resonanz hat sich die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum dazu entschlossen, die folgende öffentliche offizielle Erklärung abzugeben:
Herr Kollege Sevriens hat eine Ungenauigkeit auf unserer Webseite festsgestellt. Dort entstand anscheinend der Eindruck für die zahlreichen Leser, dass der Kollege Lampmann und der Kollege Behn, neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte Verkaufsagenten bei eBay seien.
Hierzu stellen wir fest:
1. Tatsächlich waren Herr Lampmann und Herr Behn bis ca. Mitte 2004 Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die Verkaufsagententätigkeiten betrieb.
2. Das ist zurzeit nicht mehr der Fall.
3. Wir haben unsere Seite entsprechend geändert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
LBR
Hahaha…