Mordfall Tom und Sonja

Die beiden Angeklagten sind in dem Strafprozess vor dem Landgericht Aachen heute wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Lebenslang bedeutet in Deutschland, dass nach 15 Jahren die Reststrafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird. Stellt das Gericht, wie im Mordfall Tom und Sonja hingegen die besondere Schwere der Schuld fest, ist eine vorzeitig Haftentlassung erst sehr viel später denkmöglich.

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