Die beiden Angeklagten sind in dem Strafprozess vor dem Landgericht Aachen heute wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Lebenslang bedeutet in Deutschland, dass nach 15 Jahren die Reststrafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird. Stellt das Gericht, wie im Mordfall Tom und Sonja hingegen die besondere Schwere der Schuld fest, ist eine vorzeitig Haftentlassung erst sehr viel später denkmöglich.
Mordfall Tom und Sonja
– 8. Dezember 2003 | 17:52VERÖFFENTLICHT IN: RECHT











































Ich finde es echt unglaublich wie gestört manche leute sind,wie kann man kindern so etwas antun allein die tatsache den kinder vorzulügen man wäre von der polizei und eines der kinder im kofferraum zu stecken oder zu missbrauchen und dann dabei zuzukuken wie ein kind unter einer plastiktüte grausam erstickt.was sind das für menschen??warum gibt es für solchen ABSCHAUM nicht die todesstrafe??wenn die schuld bewiesen ist wie in diesem fall dann sollte man zum schutz der kinder die welt von solchem dreck befreien.oder?ich glaube nicht das die ewig im knast bleiben die sind bei guter führung wieder draussen und da wundert sich der staat das soviele eltern selbstjustiz begehen.also ich bin selbst mutter und dejenige der das mit meinen kindern gemacht hätte wäre im gerichtssaal schon platt gewesen.den eltern gilt mein tiefes mitgefühl,sie haben direkt 2 kinder verloren.