
Rettungsdienst.de berichtet von sehr bizarren Partys: den Narkosepartys, zu der vielleicht auch der verstorbener King of Pop, Michael Jackson, gern eingeladen worden wäre.
“Fünf Rettungsassistenten und zwei Rettungssanitäterinnen gehörten zum harten Kern der so genannten „Narkosepartys“. In Privatwohnungen hatten sie zwischen 1998 und 2002 an freiwilligen „Teilnehmern“ die Wirkungen von Propofol erkundet. Das bizarre Ritual wurde per Videoaufnahme dokumentiert. Für Notfälle wurde Sauerstoff und ein Defibrillator vorgehalten,”
heißt es auf rettungsdienst.de.
Nach deutschen Strafrecht kann der Partyteilnehmer, der sich freiwillig eine Spritze mit Propofol geben lässt, gemäß § 228 StGB nicht in die gefährliche Körperverletzung einwilligen, da seine Einwilligung nach dem Verständnis deutscher Gerichte gegen die guten Sitten verstößt.
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