Der OB von Saarbrücken Hajo Hoffmann ist auch in zweiter Instanz wegen Untreue schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 120 EUR (= 10.800 EUR) verurteilt worden. Das Gericht sah es erwiesen an, dass Hoffmann zu Lasten der Stadt Saarbrücken Gartenarbeiten an seinem Privathaus hat vornehmen lassen. Hoffmann will gegen das Urteil Revision einlegen. Als vorbestraft gilt er nicht, da seine Geldstrafe nicht über 90 Tagessätzen lag.
Oberbürgermeister von Saarbrücken wegen Untreue verurteilt
– 20. März 2004 | 12:14VERÖFFENTLICHT IN: RECHT











































