World Wide Wurst – außer in Athen? Werbung mit dem Wort “Olympia” ist gemäß dem Olympiaschutzgesetz vom 31.03.2004 allein dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) vorbehalten und normal Sterblichen untersagt bzw. nur nach Einholung einer Lizenz beim NOK gestattet. So kam es, dass ein Metzger aus Visbek mit der einfallsreichen Domain World Wide Wurst von einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt im Auftrag des NOK wegen der Werbung “Olympia-Athen-Freese!” in einer kleinen regionalen Zeitschrift vor Beginn der olympischen Spiele, aber längst nach Beendigung der Spiele abgemahnt wurde und nun ca. 1.600,00 € Anwaltskosten zahlen soll. Es wurden keine Embleme, wie z.B. olympische Ringe verwendet.
Die Frage, die sich zunächst stellt, ist, ob die Benutzung des Wortes Olympia unlauter ist. Eine Frage, die sich aber noch viel mehr aufdrängt, ist, ob das Olympiaschutzgesetz überhaupt verfassungsgemäß ist. Olympische Bezeichnungen sind als Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) eintragungsfähig. Die ältestes Olympia Markenanmeldung stammt bereits aus dem Jahre 1933. Die Wortmarke Olympia wurde am 29.07.1937 für Mineralwasser für die heutige Olympia International GmbH aus Darmstadt eingetragen. Offensichtlich waren damals clevere Kaufleute schneller und weitsichtiger als das NOK. Warum die Bundesregierung jetzt dem NOK Sonderrechte gewährt, indem der Allgemeinheit im Wege der Allgemeinenteignung das Recht genommen wird, Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verwenden, lässt sich nur aus finanziellen Gründen erklären. Der Staat steckt sehr viel Geld in Förderung der Deutschen Olympia Sportler.
Ich erblicke in dem Olympiaschutzgesetz eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz (GG). Andere Meinungen dazu sind ausdrücklich willkommen.











































