Weil die chinesische Werbung ein gutes Beispiel für vergleichende Werbung iSv. § 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist und das oPhone ausgesprochen schön chinesisch klingt, mache ich heute Abend Werbung für das oPhone, das vermutlich sowieso nie in Europa zum Einsatz kommen wird.
Stichwort vergleichende Werbung
Leider trauen sich meist nur die großen Konzerne (Cola-Krieg der Cola-Marken Coca-Cola und Pepsi-Cola), sich in ihrer Werbung öffentlich mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Dabei sind besonders einfache und plakative Preisvergleiche, ggf. mit Kennzeichnung durch Konkurrenzmarken, was nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 12.06.2008 – Az. C-533/06) erlaubt ist, sicher gut geeignet, den Kunden ihr Geld aus den Taschen zu saugen, um mal mit den Worten eines erbarmungslosen Managers zu sprechen.









































