OVG Münster erlaubt Telekom die XXL- und Calltime-Tarife

Die Telekom AG, unterstützt durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation setzte sich mit Hilfe des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen ihre Konkurrenten durch. Das VG Köln hatte im letzten Jahr den Verkauf der XXL- und Calltime-Tarife stoppen wollen, weil man beim Verwaltungsgericht Köln von einer nicht legitimierten Wettbewerbsverzerrung ausging. Das OVG Münster reagierte auf diese Entscheidung sofort und setzte antragsgemäß die Vollziehung der Vorentscheidungen des VG Köln aus.

Die jetzige Entscheidung ist verbindlich – XXL.

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