Mit dem ungewöhnlichen Service Parkplatzdieb machen die Rechtsanwälte Graf & Partner auf sich aufmerksam.
Online-Abmahnung in zwei Minuten
Dieser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, den Falschparker sofort online abmahnen zu lassen – ohne das finanzielle Risiko der Abschleppfälle und ohne zeitraubenden Kanzleibesuch! Sie geben die Daten in das Formular ein und in wenigen Tagen erhält der Falschparker ein Schreiben vom Rechtsanwalt mit Parkverbot und Unterlassungsaufforderung. Die Kosten hierfür werden direkt dem Falschparker in Rechnung gestellt und wenn nötig von ihm eingeklagt.
Von § 6 Ziff. 1 TDG scheinen die Rechtsanwälte nicht viel zu halten. Jedenfalls kann ich keine Angabe darüber finden, wer für die Partnerschaft vertretungsberechtigt ist. Auch auf der “normalen” Homepage findet sich kein Vertretungsberechtigter der Rechtsanwälte Graf & Partner. Dafür aber die überflüssige Angabe einer Steuernummer. Nach § 6 Ziff. 6 TDG gehört – sofern vorhanden – eine Umsatzsteueridentifikationsnummer in das Impressum. Die Steuernummer ist kein wesensgleiches Minus zur Umsatzstueridentifikationsnummer.
Und wenn die Personenkennziffer kommt, dann gehört diese nach Änderung des TDG wahrscheinlich auch als Pflichtangabe in das Impressum einer geschäftlichen Webseite.











































Das TDG ist mir ja ziemlich egal. Aber die tolle Idee der Kollegen. Warum sich mit ein paar Urheberrechtsverstößen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rumschlagen, wenn das Geld auf der Straße parkt.
Ob der abmahnende Parkplatzbesitzer aber immer glücklich sein wird? Zwar schreiben die Kollegen
aber was ist, wenn bei dem nichts zu holen ist? Verzichten Graf & Partner dann auf Ihre Gebühren und die verauslagten Gerichtsgebühren?
Das hat schon alles seine Richtigkeit, denn schließlich haben alle Anwälte der Kanzlei “beide juristische Staatsexamina in Bayern” absolviert