Wer in den letzten Tagen die Mailingliste für Rechtsanwälte verfolgt hat, wird mitbekommen haben, dass fleißig über die Glaubensfrage der Strafverteidiger
“Wie kannst Du nur so einen verteidigen?!”
diskutiert wurde. Im Blog Vier Strafverteidiger wirft Rechtsanwalt Carsten Hoenig diese Frage auf und liefert gleich seine aktuellen Lieblingsantworten mit, nämlich zwei Zitate von Jacques Vergès:
“Im Herzen des schlimmsten Kriminellen gibt es einen Garten der Unschuld.”
“Im Herzen des meist respektierten Ehrenmannes gibt es eine Hölle.”
Die Erkenntnis klingt gut und mag richtig sein. Aber: Von Profit bestimmte Wirtschaft wirft Schatten auf unsere Gesellschaft. Wer ist schon ein Ehrenmann?
Und ich frage mich, wer sich für den Garten der Unschuld eines Kindermörders interessiert, der aufgrund eines engagierten Strafverteidigers freigesprochen wurde und anschließend weitere Menschen tötet.
Weiter frage ich mich, welche Metapher die Schuld des schlimmsten Kriminellen beschreiben könnte. Um bei der Garten-Metapher zu bleiben, wäre der Vergleich mit einem Paradies der Schuld angebracht.
Ich meine, dass Verbrecher eine gerechte Strafe verdient haben. Ich jedenfalls hätte überhaupt keine Faible dafür, einen Verbrecher, der mir gestanden hat, Menschen ermordet oder Kinder gequält zu haben, wegen eines Verfahrensfehlers “herauszuholen”.
Zuletzt gibt es für mich keinen Menschen, der mich letztinstanzlich verurteilen könnte. Man kann mir Geldstrafen auferlegen, mich einsperren, man kann mich töten, aber kein Mensch kann mir meinen Glauben nehmen und mich von meiner Überzeugung abbringen, dass es richtig oder falsch war, was ich getan habe…









































