Neue Paypal AGB zum 14.10.2009

Die eBay®-Tochter Paypal® ändert zum 14. Oktober 2009 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die verschiedenen AGB sind hier abrufbar. Paypal® wirbt u.a. damit:

“PayPal bietet Ihnen einfaches, schnelles und vor allem auch sicheres Bezahlen im Internet. Damit das funktioniert, machen wir uns für Sie stark – rund um die Uhr und rund um den Globus, mit intelligenten technischen Lösungen, inhaltlich und persönlich. Und: Wir sagen Ihnen auch, wie Sie selbst noch besser auf ihre Sicherheit achten können.”

In den AGB wird deutlich darauf hingewiesen, dass Paypal keine Bank im herkömmlichen Sinne ist und die Guthaben von Paypal®-Kunden nicht sicher sind.

“Die Hauptgeschäftstätigkeit von PayPal liegt in der Ausgabe von E-Geld […] Ein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ist daher nicht durch das Luxemburger Einlagensicherungssystem der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL) geschützt.

Gut zu wissen, aber das dürfte nichts Neues, sondern ein alter Hut sein. Mit diesem älteren Hüten beschäftigt sich die Seite screw-paypal.com in einem sehr kritischen Ausmaße.

 

Auf dieser Seite werden zum Beispiel folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Was für einen Sinn hat paypal?

  • Eine weitere Einnahmequelle für ebay.corp.
  • Innerhalb Europas mehr als flüssig – überflüssig. Es gibt seriösere Methoden, Geld zu senden ( IBAN / BIC ) (in diesem Fall darf man den ebay Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Ein besonders gutes Argument gegen Paypal® ist die Tatsache, dass eBay®-Kunden ihre eBay®-Provisionen nicht über Paypal® an eBay® entrichten dürfen. eBay® dagegen scheibt ihren gewerblichen Kunden vor, als Zahlungsmittel Paypal® anzubieten.

Verkehrte Welt?

Nachtrag
Auführliche rechtliche Informationen zum Kleingedruckten (in diesen Details steckt bekanntlich der Teufel) finden Sie in der Akte Abmahnung – die Fallstricke der Neuen Paypal AGB.

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