“Darf ich die leeren Flaschen mitnehmen?”,
ist ein Satz, den man dieser Tage bei Aufenthalten im Freien verbunden mit der Einnahme von Getränken des Öfteren zu hören bekommt. Eine listige Gegenfrage auf die Frage nach den Pfandflaschen könnte sein:
“Darf ich mal ihren Gewerbeschein sehen?
Jedenfalls boomt die Branche der Pfandsammler in Berlin enorm. Niemand muss mehr ein schlechtes Gewissen haben, seine leeren Flaschen mit Pfand im Freien stehen zu lassen. Mitunter dauert es nur wenige Minuten bis die Flaschen abgeräumt sind. Besonders beliebt sind größere Partys im Freien, sog. Open Airs. Dort kann es vorkommen, dass kurz nach Ende der Veranstaltung ein ganzer Trupp über die Flächen zieht und dabei Pfand im Wert von mehreren Hundert Euros umgesetzt wird.
Die Einnahmen werden wohl regelmäßig ohne die Rechnung des Fiskus gemacht.
1-Euro-Jobber könnten auch prima eingesetzt werden.
Oder Pfandsammler-Gewerbebetrieb anmelden. Dazu noch die richtige Marke in der richtigen Klasse bilden und schon steht dem Pfand-Imperium nichts mehr im Wege. Die Bundesregierung hilft kräftig mit und fördert die Pfandsammler durch neue Gesetze, die Pfandflaschenverkäufer zwingen, allerlei Pfand anzunehmen.
Die aktuelle Verpackungsverordnung kann beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgerufen werden.
“Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis drei Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Seit 1. Mai 2006 sind sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig.
Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen – unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft gekauft wurden oder nicht. Wer allerdings nur Kunsstoffflaschen verkauft, muss auch keine Dosen und Glasflaschen zurücknehmen und umgekehrt. Die Organisation dieses so genannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.”
(Quelle: Wikipedia)
Oberster (Pfand-)Gralshüter ist die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG).
ElbeBlawg berichtete dieser Tage sogar von einem tödlichen Streit um das Flaschenpfand in Berlin-Marzahn. Aber die Fall steht wohl nicht im Zusammenhang mit der Pfand-Mafia, über die bislang nur sehr wenig bekannt ist.












































