
Der Kriminalität im Internet widmete sich die diesjährige Herbsttagung des Bundeskriminal- amts (BKA), bei der auch Bundesinnenminister Otto Schily anwesend war. Den Kriminellen im Internet wolle man durch härtere Strafen und vor allem durch mehr Kontrolle das virtuelle Handwerk legen. Man wolle erreichen, dass Internetserviceprovider (ISP), wie Access- und Hostprovider rechtlich gezwungen werden, Kundeninformationen dauerhaft zu speichern. Der Gesetzgeber hatte in der Vergangenheit durch den Erlass von Datenschutzgesetzen genau das Gegenteil angeordnet. Die wichtigste Information über den Kunden, die sog. IP-Adresse, die einen Rückschluss auf den realen Teilnehmer zulässt, werden datenschutzkonform nach ca. drei Monaten dauerhaft gelöscht. Daher kommen die Strafverfolger meist zu spät. Die dauerhafte Speicherung von Internetdaten ruft zu recht Aktivisten, die sich gegen eine Totalüberwachung durch den Staat wehren, auf den Plan. Es gilt, zwischen der Rechtssicherheit im World Wide Web und dem Recht auf informelle Selbstbestimmung eine heikle Gratwanderung zu vollziehen.











































