Ein rappender Professor aus Köln verleiht dem Begriff Musikrecht eine neue Bedeutung. Prof.Klaus Peter Berger von der Universität zu Köln rappt nämlich über Schutzgesetze iSv. § 823 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und auch mit der Kausaaaalität kommen er und seine Studenten nie zu spät mit dem § 823-RAP.
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Video © Prof- Berger/Uni Köln
Prof. Berger ist aber nicht der einzige rappende Jurist. Unter dem Namen Juraclips gibt vermutlich ein Jurastudent seine Lyrics rund um Vertrag, Vertrauen, Gesetz zum Besten. § 823 wird vermutlich das Sample der Hip-Hop und Rap-Juristen bleiben, sozusagen die Mutter aller rechtsrheinischen Rechtsreime.











































Jup, zur Entstehungszeit war es ein Jurastudent, jetzt http://www.anwalt-medienproduktion.de und Lern-App-Produzent: Wer sehr bald den ersten Comic-Action-Strafrechts-Lern-Shooter auf dem iPad testen möchte, möge sich bitte melden!