Ein (Pyrrus-)Sieg für die Meinungsfreiheit

Da vermutlich nicht jeder Leser weiß, dass der alte Grieche Pyrrus Führer (Hegemon) des Bundes von Epirus und König der Molosser war, verweise ich auf Wikipedia.

“Pyrrhus galt allgemein als ein hochtalentierter General und Stratege. Sein Versuch, im Zuge der Diadochenkriege in Makedonien Fuß zu fassen, schlug jedoch letztendlich fehl, so dass er sich aufgrund eines Hilfegesuchs der griechischen Stadt Tarent nach Italien wandte und mit einem etwa 30.000 Mann starken Heer, zu dem auch Kriegselefanten gehörten, dorthin übersetzte. Dort errang er 280 und 279 v. Chr. im Pyrrhischen Krieg gegen Rom mehrere Siege, die jedoch mit hohen Verlusten verbunden waren (daher der Ausdruck Pyrrhussieg). Pyrrhus siegte 279 v. Chr. bei Ausculum in Süditalien über die Römer. Er erlitt dabei aber so schwere Verluste, dass er die Besiegten um Frieden bitten musste. Die Bitte wurde vom römischen Senat abgewiesen. Auch auf Sizilien gelangen ihm einige Erfolge – hier hatte ihn Syrakus gegen die Karthager zu Hilfe gerufen –, doch wurde seine autoritäre Herrschaft bei den italischen Griechen immer unbeliebter. Er kehrte wieder von Sizilien nach Italien zurück, erlitt aber 275 v. Chr. in der Schlacht bei Beneventum eine entscheidende Niederlage gegen die Römer, die ihn dazu veranlasste, Italien zu verlassen und nach Epirus zurückzukehren. Er griff nun 272 v. Chr. wieder in die Kämpfe in Griechenland ein. Dort wurde er bei einem Straßengefecht in der Stadt Argos getötet.”
(Quelle: Wikipedia)

Ein Pyrrhussieg bezeichnet einen zu teuer erkauften Erfolg.

Rechtsanwalt Freiherr Gravenreuth hat im Gulli Board angekündigt, gegen die Kostenentscheidung vorzugehen. Hierzu fällt mir spontan eine kurze Episode aus dem Roman Don Quijote von Miguel de Cervantes y Saavedra ein.

Was war passiert?

Kurz zusammengefasst: Dr. Thodt gründet nach dem HEISE-Urteil das Forum forenabmahnungen.de. Rechtsanwalt Gravenreuth meldet sich dort mit dem Benutzernamen Günni an. Es kommt zum Schwur zwischen dem Betreiber Dr. Thodt und Günni. Günni wird unter Hinweis auf seine polemischen Äußerungen ausgeschlossen. Günni reagiert prompt und mahnt Dr. Thodt ab, weil der Ausschlussgrund aus dem Forum, polemische Äußerungen getätigt zu haben, unzulässige Schmähkritik sei und ihn in seiner Menschenwürde und Ehre verletze.

Dr. Thodt antwortet mit einer Klage gegen Günni, mit dem Ziel festzustellen, dass Günni nicht berechtigt war, ihn abzumahnen. Günni erhebt Widerklage mit dem Ziel, Zugang bei forenabmahnungen.de zu erhalten.

Günni gewinnt die Widerklage, da Dr. Thodt den Anspruch letztlich anerkennt. Seine eigenen Forumbegingungen ließ keine andere Entscheidung zu. Dr. Thodt gewinnt die Klage, weil Günni unwiderruflich erklärt, dass er nicht berechtigt war, Dr. Thodt wegen des Ausschlusses abzumahnen, und da sich Dr. Thodt dieser erledigenden Erklärung angeschlossen hat, war der Rechtsstreit beiderseitig für erledigt zu erklären.

Das Gericht entscheidet über die Kosten und teilt die Verfahrenskosten in Dreizehntel auf: 12/13 der Kosten fallen Günni zur Last. 1/13 Dr. Thodt.

Und wie sieht das Günni mit dem großen Lehrmeister Heinz Bardehle?

Am besten selbst in dem äußerst interessanten Thread beim Gulli Board nachlesen.

Und wie geht es weiter? Das erklärt A. John:

Er kann aber auch das Forum schließen und ein Neues eröffnen (lassen). Das Konzept ist IMO ohnehin überarbeitungsbedürftig, da ist noch viel Raum für Optimierungen.
Bei dieser Gelegenheit kann er ja auch die Nutzungsbedingungen (AGB) wasserdicht gestalten, am besten mit Hilfe eines seriösen Anwalts.

Darauf erwidert Günni:

a)
Kennt sich der gegnerische RA im IT-Recht aus. Ich würde ihn daher sehrwohl als guten RA bezeichnen.

b)
Wirft dies die Rechtsfrage auf, wie sich neue AGB´s auf alte Verträge auswirken.

Es ist ein Zeichen der Stärke, wenn der Unterlegene seinen Bezwinger lobt.

Respekt!

Ähem, aber neue AGB’s auf alte Verträge? Ich denke mal, dass die alten Verträge gekündigt werden und zudem ein neues Hausrecht geschaffen wird.

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