Die Versicherer reagieren auf das Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab dem 01.07.2004 ablöst. Hier ist für die Versicherten Handlungsbedarf geboten. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer und informieren Sie sich über Änderungen und neue Bedingungen. Eine Kündigung durch den Versicherer sollte in den meisten Fällen vermieden werden.
Rechtsschutzversicherer erhöhen die Preise
– 22. April 2004 | 13:05VERÖFFENTLICHT IN: RECHT










































