Rechtsanwalt oben ohne Robe

Die taz kündigt die von der Berliner Rechtsanwaltskammer angekündigte Lockerung der Robenpflicht für Rechtsanwälte reißerisch mit den Wort an:

Freiheit nach 283 Jahren

Rechtsanwälte in Berlin müssen vor Gericht bald offenbar keine Robe mehr tragen. Viele linke Anwälte hatten den Robenzwang als künstliche Entfremdung von ihren Mandanten und als eines der Symbole des Obrigkeitsstaates kritisiert. Am Mittwochabend hat die Rechtsanwaltskammer Berlin die Kleiderordnung gelockert, erfuhr die taz aus dem Kreis des Vorstands. Offiziell will die Kammer sich allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zu den Ergebnissen der Vorstandssitzung äußern.

Warum die Rechtsanwaltkammer Berlin über die Aufhebung der Berufstrachte entscheidet leuchte mir nicht ein. Die Berufstracht für Rechtsanwälte ist in § 20 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt.

§ 20 BORA – Berufstracht
Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.

Nach meinem Rechtsverständnis wäre es Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer darüber zu entscheiden, ob das Tragen von Roben heute noch üblich ist. Das interessierte den Berliner Justizstaatsekretär Hasso Lieber offensichtlich nicht bei Abfassung seines Statements im Berliner Anwaltsblatt 2009, 223.

Ich fühle mich jedenfalls vor Gericht wohl in meiner Robe und werde weiterhin gern eine Robe tragen.

Das sieht auch gut aus, wie das Foto von meinem Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt Sebastian Wolff-Marting, zeigt. Im Gegensatz zu den “linken” Rechtsanwälten glaube ich auch nicht, dass ich eine Kluft zwischen Anwalt und Mandanten schaffe, wenn ich eine Robe trage. Ich von dem Gegenteil überzeugt. ich schaffe psychologische Sicherheit für meine Mandanten, wenn ich rein äußerlich vom Richter oder Staatsanwaltschaft nur schwer zu unterscheiden.

Der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege sollte Robe tragen!

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