Durch meinen Partner, Rechtsanwalt Dietrich Baron von der Ropp, bin ich für die Problematik durch Schimmelpilzbefall in Wohnräumen sensibilisiert worden. Dieses Thema wird meist in der Zeit von Oktober bis Februar aktuell. Sollten die ersten Anzeichen auftauchen, ist sofortiger Handlungsbedarf geboten. Mietverträge müssen überprüft, Mängel angezeigt, Fristen gesetzt und Alternativmaßnahmen entwickelt werden. Auch hier gilt wieder, dass es sich empfiehlt, einen Anwalt von Beginn an einzuschalten. Im Ergebnis geht es um die Abwägung, ob sich der Schimmelpilzbefall auf das Nutzerverhalten des Mieters oder auf die Bausubstanz, die der Vermieter zu verantworten hat, zurückführen lässt.
Schimmelpilze in Wohnräumen
– 31. Mai 2002 | 11:56VERÖFFENTLICHT IN: RECHT











































