Der aus der RTL-Serie bekannte TV-Star Willi Thomczyk wird von der Staatsanwaltschaft Bochum angeklagt, in seiner Wohnung anlässlich eines Schauspielunterrichtstermins ein 16-jähriges Mädchen so schwer bedrängt zu haben, dass man von einer Vergewaltigung sprechen könne. Zudem soll es zu weiteren Übergriffen und Belästigungen anderer zum Teil minderjähriger Mädchen gekommen sein. Willy Thomczyk soll nach Meldung der BILD-Berlin vom gestrigen Tage drei Mädchen gefragt haben: “Wollt ihr mal mein Würstchen sehen?” W. Thomczyk bestreitet sämtliche Vorwürfe und steht als Promi mit einer Anklage wegen Vergewaltigung nicht alleine da. TV-Moderator Andreas Türck wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt ebenfalls der Vergewaltigung bezichtigt und demnächst der Prozess gemacht. Das prominenteste Beispiel ist und bleibt aber Michael Jackson, dessen Prozess sich langsam dem Ende zuneigt.
Hier wie dort sollte man beim Verurteilen der Angeklagten besonders vorsichtig sein. Denn meist gibt es als Zeugen nur die (angeblichen) Opfer. Und spätestens seit dem Vorfall um Party-König Ammer vor wenigen Wochen in Köln wissen wir, dass Vergewaltigungsvorwürfe gegen Prominente auch geeignet sein können, sich selbst ins Rampenlicht zu bringen. Jedenfalls scheint es, als wenn man im Fall Ammer von “versuchter Sabotage” sprechen könnte.
In derartigen Fällen – Aussage gegen Aussage – ist es für ein Gericht sehr schwer, sich in die Lage des Opfers zu versetzen und die Glaubwürdigkeit einer misshandelten Person sowie die Glaubhaftigkeit der Aussage im Zusammenhang mit dem Zweifelsgrundsatz – Im Zweifel für den Angeklagten – gerecht abzuwägen.










































