Softwarepatente in der EU künftig möglich

Der EU-Wettbewerbsrat hat gestern beschlossen, dass Computer-Software künftig patentiert werden kann. Weil Deutschland in der Ratssitzung den von der Präsidentschaft vorgelegten Text zunächst nicht akzeptiert hatte, kam es nach zähen Verhandlungen zu einer Kompromisslösung. Im Ergebnis setzt ein Software-Patent in der EU zukünftig voraus, dass der technische Beitrag nicht nur erfinderisch, sondern auch neu ist. Nach europäischen Patentrecht können Algorithmen, Geschäftsmethoden und Computerprogramme patentiert werden, wenn es sich um eine tatsächliche technische Neuerung handelt. Bis der heute gefasste Beschluss zum verbindlichen Gemeinschaftsrecht wird, vergeht allerdings noch viel Zeit.

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