Hersteller und allen voran die Verkäufer von sog. Modchips für die Spielekonsole Playstation 1-3 von SONY müssen ab sofort damit rechnen, vom japanischen SONY-Konzern abgemahnt zu werden.
“Ein Modchip ist eine elektronische Schaltung, die dazu dient, den Kopierschutz von Spielkonsolen zu umgehen. Viele Modchips bestehen aus lediglich einem einzigen integrierten Schaltkreis, umgangssprachlich Chip. Die Bezeichnung Modchip ergibt sich aus Mod (kurz für Modifikation) und Chip.
Wenn man einen Modchip in die entsprechende Konsole einbaut, kann sie Sicherungskopien oder Import-Spiele abspielen. Die meisten Modchips werden mit Hilfe kurzer Drähte mit der Platine verbunden. In der Regel müssen zwischen 4 und 25 Punkte auf der Platine der Konsole gelötet werden. Die verwendeten Chips basieren teilweise auf programmierbaren Microcontrollern, neuere Chips greifen immer häufiger auf programmierbare Logikbausteine wie FPGAs und CPLDs zurück.
[...] Der Besitz von Modchips in Deutschland ist legal.”
(Quelle: Wikipedia)
Das ist jetzt die Frage: Ist der Verkauf von Modchips illegal oder nicht?
Ein Blick ins Gesetz erspart unnötiges Geschwätz.
§ 95a UrhG – Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
Zwar werden Modchips auch eingesetzt, um Sicherheitskopien abzuspielen. Jedoch ist es ein offenes Geheimnis, dass Modchips in erster Linie und fast ausschließlich dazu dienen, Raubkopien und Import-Spiele aus Fernost und Amerika zu benutzen.
Das Bedürfnis des Besitzers einer Spielekonsole, Sicherheitskopien herzustellen und wiederzugeben, ist gering. Hat er doch die Möglichkeit, gegen eine geringe Schutzgebühr und den Nachweis über die legalen Erwerb des Spiels vom Spielehersteller einen neuen Datenträger zu erhalten.
Es gibt natürlich auch andere Argumente, die man der Kanzlei Freshfield, die SONY vertritt, entgegenhalten kann.
Update
Mir ist noch eingefallen, dass die Problematik der Mod-Chips vergleichbar ist mit dem Entfernen des Sim-Locks bei subventionierten Handys. Dazu wird die Lektüre des BGH Urteils vom 09. Juni 2004 – I ZR 13/02 – SIM-Lock empfohlen.
“Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.”











































Jedoch ist es ein offenes Geheimnis, dass Mod-Chips in erster Linie und fast ausschließlich dazu dienen, Raubkopien und Import-Spiele aus Fernost und Amerika zu benutzen.
Verboten ist das Erstellen einer Raubkopie. Dass der Modchip das leistet, geht aus dem Text nicht hervor. Darum sollte seine Nutzung legal sein.
Bei Abmahnungen von Sony oder Nintendo kann ich jedem Händler nur Empfehlen eine Anzeige wegen Nötigung zu Erstatten.
Dann schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein.
Die Abmahnung ist Nichtig.Danach ist es Sache vom Gericht Nachzuweisen ob Chips in D Illegal oder Legal sind.
z.Z. sind die Modchips in D noch Legal.
Kurz noch eine Frage zu Nintendos neusten News…
http://www.nintendo-europe.com/NOE/de/DE/news/article.do?elementId=MDC3y8EQJLwPG3YtZJq_vo_fNe5NG0gv
Das ist doch Öffentliche Nötigung und Kriminalisierung der Shops und Umbauer Allgemein?
Auch wenn Deutschland nicht gennant wurde oder sehe ich das Falsch.
Ich Bedanke mich schonmal für die Antwort
Nötigung ist das nicht. Strafrechtlich verfolgen kann ein privater sowieso nichts. Er kann jedoch eine andere Auffassung vertreten, also z.B. genau das Gegenteil von dem, was sie denken, und Strafanzeige erstatten.
Ich denke, es tut sich was hinter den Kulissen. Die Lobby der Spielekonsolen will etwas erreichen.
Vorschlag
Ein Händler sollte mit Unterstützung anderer Händler einen Musterprozess führen, indem er den Abmahner zu Einlegung des Hauptsacheverfahrens zwingt und die eV erstmal links liegen läßt.
Viel Erfolg!
Eine Frage zum § 95a. Stimmt das ? hat Sony da Recht?
Zitat von einem Händler:
…das es illegal und somit verboten ist dieses Gesetz gibt es seit 2003 bereits (§95). Nur bis dato wo kein Kläger da kein Richter. Sony hat nun damit angefangen und jeder der evtl. Hauptverfahren und folgende Schadenersatzansprüche aus dem Wege gehen will unterschreibt wenn er schlau ist eine von Sony vorgelegte Abschlußerklärung, worin man sich verpflichtet keinerlei Sony Produkte je mals wieder in die Hände zu nehmen.
Sicherlich kann man es so halten, wenn Sony Recht bekommt, insofern sich jemand weigert und es zu einem Hauptverfahren ankommen läßt, daß MS und Nintendo sich nicht kümmern, noch nicht, dies ein paar Monate oder Jahre weiter schleifen lassen und dann Abmahungen & einstweilige Verfügungen verschicken.
Das wird man sehen und muß man abschätzen ob das Risiko und die Kosten die da einem enstehen, bei mir sind es aktuell ca. 20.000 € an Anwaltskosten für die Abmahnung, einstweilige Verfügung, Zustellung weil Sony auf 500.000 € klagt, und davon bekommen die Anwälte feste Multiplikatoren 1,3 oder 0,8 oder 0,5 für jede kleinste Aktivität was sie machen und das summiert sich schnell auf die von mir genannte Summe. Zumindest bei mir, wie es bei anderen ausschaut kann ich nicht sagen.
in Australien wie in England hat Sony vor Gericht verloren!
Kann man sich Hoffnungen machen, dass dies auch in Deutschland so Ablaufen wird.
Zitat:
Nachdem in Australien in der letzten Instanz gegen die Modchipsbranche verloren wurde , jetzt auch noch ein Gewinn der Modchipsbranche in England.
Großbritannien Mr.Modchips gestern freigesprochen
Noch im Oktober 2007 wurde Neil Stanley Higgs aka Mr Modchips von einem UK-Gericht für schuldig befunden, weil er mit seinem gleichnamigen Shop Modchips in Masse beworben, verkauft und verbaut hatte. Die sogenannten Modchips ermöglichen das Spielen kopierter Games in original Konsolen. Seinen Verdienst schätzte man schon damals auf rund eine Million Britische Pfund. Gestern lief die Revision vor Gericht, Neil Stanley wurde zur Überraschung vieler Beobachter freigesprochen.
Zumindest in Großbritannien dürfte diese Gerichtsentscheidung von gestern richtungsweisend sein…