Diese Woche habe ich mich über einen besonders dreisten SPAMMER aufgeregt und mich selbst zum SPAM-Jäger erklärt. Christian Schebitz, Geschäftsführer der ArenoNet GmbH geriet vor mein Visier und verhält sich jetzt nicht wie ein kluges Tier, das sich unverzüglich totstellen würde, wenn es das Schießgewehr des Jägers erblickt. Schebitz antworte auf meine eMail und demonstriert, dass er aus den bisher gegen ihn geführten SPAM-Verfahren nicht viel gelernt hat. Ich denke, ich werde ihm vor dem Amtsgericht Mitte eine Lektion erteilen müssen.
Schebitz führte aus, dass er mich wunschgemäß aus dem Verteiler gelöscht habe und ich keine weiteren Informationen mehr von ArenoNET erhalten werde. Gespeichert habe er alle Daten, die ich in Ihrer Anfrage per eMail vom 10.06.2008 übermittelt habe. Ich hätte seinerzeit unaufgefordert ein Angebot von ihm angefordert. Damit haben ich keinen Anspruch auf eine Unterlassungserklärung.
So, so… Mein gut geführtes eMail-Archiv erinnert mich daran, dass ich Schebitz am 10. Juni 2008 an die eMail-Adresse info@arenonet.com folgendes geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werben mit folgendem Passus:
"Das Suchformular ist für die Anfrage Rechtsanwalt Berlin bereits voreingestellt. Sie suchen damit einen "Rechtsanwalt in Berlin" in einer der umfassendsten Rechtsanwalt-Verzeichnisse in Deutschland: Unsere Rechtsanwalt-Datenbank wird laufend aktualisiert und enthält die Kontaktdaten von erfahrenen Rechtsberatern in allen maßgeblichen Rechtsgebieten."
Allerdings ist unsere Kanzlei, die mittlerweile seit drei Jahren in Berlin existiert und in allen wichtigen Verzeichnissen aufgenommen wurde, nicht bei Ihnen aufgeführt.
Ich möchte Sie hiermit freundlich bitten, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen. Sie widersprechen sich und man könnte meinen, dass Sie dadurch Verbraucher in die Irre führen bzw. andere Rechtsanwälte in ihrem Wettbewerb ohne sachlichen Grund einschränken.
Zu diesem Zeitpunkt spukte die Datenbank, die unter berlin.rechtsanwalt.com abrufbar war, 79 Anwaltskanzleien in Berlin aus.
Schebitz, der seine Datenbank "Rechtsanwalt in Berlin" als eine der umfassendsten Rechtsanwalt-Verzeichnisse in Deutschland bezeichnete, reagierte darauf, indem er mir am nächsten Tag ein kostenpflichtiges Angebot (“nur” €1.188,00 netto) übersandte und mich anschließend anrief, was mir allerdings entfallen war. Vermutlich war das Gespräch mit ihm langweilig und wenig erhellend.
Meine eMail, die in seinen Augen eine Anfrage darstellte, verstand und verstehe ich weiter als Beschwerde, was angesichts meiner Wortwahl nachvollziehbar ist.
Dass er meint, aus diesem Vorgang ein Einverständnis in Zusendung von Werbung über die eMail-Adresse info@anwalt.com herleiten zu können, kann ich nicht nachvollziehen. Ob die Wiederholungsgefahr durch solch eine Erklärung entfällt, glaube ich nicht und werde diesen Sachverhalt gerichtlich klären lassen, wenn ich nicht am Ende noch vergeben und vergessen kann und einen Eber in das nachfolgende Bild projiziere.

Foto © HaPe_Gera CC-Lizenz










































