Ein neuer SPAMMER in der Truppe der Unverbesserlichen. Die Schelte vom Kollegen Carsten Hoenig reichte wohl nicht aus, was mich wundert bei den Tiefschlägen, die Dipl.Kfm. Schebitz, Geschäftsführer der Firma ArenoNet Services GmbH, einstecken musste.
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Sehr geehrter Herr Sevriens, |
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herzlich willkommen zu unserem ersten anwalt.com-Newsletter! |
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Ich sags mal so:
Herr Schebitz!
Ich möchte kein SPAM von Ihnen erhalten.
Ich habe auch nicht in den Erhalt der eMail eingewilligt.
Was ich daher von Ihnen will, ist eine Unterlassungserklärung sowie eine Auskunft, welche persönlichen Daten sie über mich gespeichert haben. Und das bis spätestens zum 23. März 2010, da ich ansonsten ein Gericht anrufen werde, um Ihnen das Versenden unerwünschte eMails untersagen zu lassen.











































Da hat er sich halt die falsche Branche ausgesucht um mit Spam zu werben.
Aber so einfach kann man seine Aktivitäten ja auch nicht ändern…
Wobei Spam bei Gemüsegärtnern sicher billiger zu haben ist
Einen Vorteil hat es, Anwälte zuzuspammen. Rechtsanwälte, die sich selbst vertreten, dürfen nicht nach RVG abrechnen. Und aus diesem Grund können auch die Kosten für die Einschaltung eines anderen Anwalts nicht vom SPAMMER erstattet verlangt werden. Insofern ist Rechtsanwalt-SPAM sogar privilegiert.
Vor Gericht wird natürlich normal abgerechnet.