Spezialist statt Generalist

“Ein guter Generalist ist vergleichbar mit einem Zehnkämpfer in der Leichtathletik: Er ist in fast allen Disziplinen gut und hat im Wettkampf unter seinesgleichen Aussichten auf Erfolg. Würde er allerdings in einer einzelnen Disziplin antreten – gegen Spezialisten – ist er ohne Chance”,

so beschreibt der Kollege Riegger seine Spezialisierung auf das Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Gesellschaftsrecht.

Das kann man auch etwas anders sehen und annehmen, dass ein guter Jurist stets in der Lage sein sollte, sich schnell in neue Vorschriften und Kommentierungen einzuarbeiten. Die Möglichkeiten der über das Internet zur Verfügung stehenden Datenbanken machen es dem versierten Juristen leicht, sich in neue Sachverhalte einzuarbeiten.

Gleichwohl sehe ich ein, dass es für die Mandantschaft unvorteilhaft sein kann, wenn der Hausanwalt, der bislang den Ehevertrag, möglicherweise auch eine Scheidung und vielleicht noch eine Erbschaft abgewickelt hat, nun mit der Anmeldung eines Patents oder der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte beauftragt würde.

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