StA Hamburg ./. Alexander Falk

Der Erbe des Falk Verlages (Falk Falt Pläne), der seit fast einem Jahr wegen des Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft sitzt, hat einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund einer Beschwerde Falks gegen die Anordnung der Einziehung seines Vermögens in Höhe von rund 530 Millionen Euro den Beschluss des Landgerichts Hamburg auf. Falk wird Kursbetrug vorgeworfen, weil er beim Börsengang von Ision Internet den Umsatz des von ihm mit gegründeten Unternehmens um bis 75 Prozent aufgebläht haben soll. Allerdings war die Einziehung des Vermögens vom Strafgesetzbuch nicht gedeckt und zudem das Ergebnis schlampiger Arbeit beim Landgericht Hamburg, so die Richter am Bundesverfassungsgericht.

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