Stadtpläne auf Webseiten: Kosten der Abmahnung

DPMS INFO berichtete über das Verfahren Euro-Cities gegen Toll Collect sowie über eine Entscheidung des AG Charlottenburg zu den Kosten der Abmahung wegen der unberechtigten Nutzung von Stadtplänen bzw. Stadtplanausschnitten. Mittlerweile dürfte klar sein, dass die so genannte Partikel-Entscheidung des AG Charlottenburg ein Ausreißer war und andere Gerichte dem Urteil nicht folgen und gänzlich abweichende Entscheidungen fällen werden. Euro-Cities geht weiter gerichtlich gegen unberechtigte Stadtplan-Nutzer vor und kommt zu ihrem Recht. Das AG Charlottenburg war wohl zu unrecht der Auffassung, dass wegen der Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen nicht nach RVG abgerechnet, sondern nur eine Pauschale von 100,00 € geltend gemacht werden könnte. Das LG Berlin hat in mehreren ähnlich gelagerten Fällen mittlerweile entschieden, dass Euro-Cities stellvertrend für die Rechteinhaber sehr wohl wegen der urheberrechtlichen Problematik auf Rechtsanwälte zurückgreifen durfte und die Anwälte selbstredend nach RVG abrechnen konnten, weil «noch die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gegeben» sei.

Hierüber kann man sicherlich theoretisch weiter streiten. Doch sind die Chancen vor deutschen Gerichten diesen Streit zugunsten der Abmahngegner zu gewinnen, derzeit gering. Es kann deshalb Betroffenen nur dazu geraten werden, zu versuchen, außergerichtlich eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen.

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