Nein, nein, es geht nicht etwa um einen Kommentar von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zum neuen UWG. Beim Archivieren meiner Media-Daten fiel mein Blick auf das nachfolgend eingeblendete Foto.
[FOTO zurzeit nicht verfügbar]
Damals konnte ich es kaum glauben. Aber es ist wahr. Ich habe den Ex-UWG-Kommentar von Köhler/Pieper, 2. Auflage von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel über Amazon erworben. Für mich schwer nachvollziehbar, dass ein Rechtsanwalt, der durch seine Abmahntätigkeit und seine Werbung für den Media Markt wahrscheinlich mittlerweile Millionär geworden ist, es für nötig hält, einen veralterten Kommentar für ein paar Euros zu verkaufen. Dagobert Duck-Syndrom?
DPMS INFO berichtete dann im Juni 2004, nachdem ich dann das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit Hilfe von Rechtsanwalt Steinhöhefels Ex-Kommentar verinnerlicht hatte, dass der Media-Markt-Abmahnanwalt Joachim Steinhöfel seine Anwaltshomepage ohne Impressum betrieb. Kurze Zeit später präsentierte Steinhöfel ein minimalistisches Impressum.
Das war sicher nicht die letzte Geschichte zu Rechtsanwalt Steinhöfel aus Hamburg. Eine Geschichte habe ich noch in der Pipeline und eine andere geht langsam dem Ende zu…











































Auffällig ist aber, dass das Impressum auch nur bei aktivierten Java-Script zu lesen ist. Ganz in Ordnung ist das afaik nicht.
Das hat sich in der zwischen Zeit doch schon verändert. Die ganze Abmahnerrei ist doch echt schlimm geworden. Vorbild USA??