T-Shirts bei SPREADSHIRT

Seit gestern habe ich meinen eigenen SPREADSHIRT-Partnershop:

DPMS SHIRTS – RECHTLUSTIGE T-SHIRTS VOM ANWALT

“Arm in Berlin, aber schön angezogen, das ist das Motto für diesen Shop, der damit hilfsbedürftige Kinder aus notleidenden Familien unterstützen möchte. Sämtliche Erlöse aus diesem Shop werden der gemeinnützigen Einrichtung Kindernotdienst gespendet.”

Spreadshirt ist ein brauchbares Web 2.0 Projekt. Als kostenloser Service bestens geeignet, mal eben nebenbei ein paar T-Shirts mit mehr oder minder originellen Texten zu versehen und zum Verkauf anzubieten. In Zukunft werde ich meine Beiträge neben Bildern oder Filmen auch mit themenbasierten T-Shirts schmücken, die der interessierte Leser sogleich bestellen kann. Die iFrame-Funktion von Spreadshirt ermöglicht die kinderleichte Einbindung des Shops in bestehende Webprojekte. Unter dem Menupunkt T-Shirts habe ich meinen Shop hier bei DPMS INFO integriert. Ein erstes Beispiel findet sich im satirischen Beitrag Agentes Provocateur auf Techno-Partys.

Aus rechtlichtlicher Sicht sind die Partner und SPREADSHIRT selbst allerdings nicht auf der sicheren Seite, soweit bei der Werbung mit Preisen nicht die gem. § 1 Abs. 2 PAngV erforderlichen Angaben zur enthaltenen Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sowie zu anfallenden Liefer- und Versandkosten nicht durch einen sog. sprechenden Link angebracht sind.

Zu dieser Problematik sei die Lektüre des Urteils vom 12.08.2004, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – AZ: 5 U 187/03 - empfohlen.

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