Kurzfristige (telefonische) Absagen von Gerichtsterminen durch das Gericht sind spannend. Eigentlich wäre ich heute in Hannover, um in einer Berufungssache zu verhandeln. Gestern rief jedoch die Geschäftsstelle der Kammer beim Landgericht (LG) Hannover an, um unserer Sekretärin den für heute angesetzten Termin abzusagen.
Ich bin skeptisch.
Zwar sind wir noch nie Opfer eines Pseudo-Anrufs geworden, einmal habe ich mich sogar telefonisch bei der Geschäftsstelle rückversichert. Dennoch bin ich manchmal (leicht) paranoid und habe meine Zweifel, ob der Anruf tatsächlich vom Gericht veranlasst war. So, auch in dieser Sache. Es gab keinen (Hinweis-)beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO, der den Gegner zur Rücknahme seiner Berufung veranlassen konnte.
Vermutlich kann der Rechtsanwalt, der den Termin wegen einer “unechten” Terminsaufhebung versäumt, erfolgreich Wiedereinsetzung erreichen, um die Folgen der Säumnis zu beseitigen. Zwischen den Zeilen steht dann allerdings der harsche Vorwurf an die Gegenseite, sie habe den Anruf veranlasst.
Wer sonst?









































