Neulich diskutierten Juristen, wie Der Rechthaber im Blog von Im Namen des Volkers und andere über die Verletzung der menschlichen Würde durch die RTL-Sendung Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!. Mir kam die Diskussion darüber, ob die Teilnehmer im Dschungelcamp in ihrer Würde verletzt werden, ziemlich altbacken vor. Als ich dann in einem Kommentar las, dass sich eine Zuschauerin beim Betrachten der Sendung in ihrer Würde verletzt fühle, kochte mein (Schnellkoch-)Topf schäumend über.
Im BERLIN BLAWG fasste ich die rechtliche Situation sehr kurz zusammen. Ich kam zu dem Schluss, dass die Messlatte der Würde von Prominenten tiefer liegt als beim Otto-Normalverbraucher. Einen Leitsatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 15. Dezember 1981 – AZ: 1 C 232/79 – ergänzte ich kurzerhand um den fett-gedruckten Halbsatz.
3. Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert, auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann, es sei denn es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte.
Dass ich gestern im Fernsehen (wieder RTL) sah, wie jemand in der Sendung Deutschland sucht den Superstar zunächst vom Sicherheitspersonal und anschließend von der herbeigerufenen Polizei fixiert wurde, gefiel mir gar nicht. Ich empfand diese Situation als menschenunwürdig gegenüber der in vorläufigen Gewahrsam genommen Person. Er war nicht bewaffnet und hatte nur ein Buch Bohlens in der Tüte (in anderen Kulturen ein Verbrechen), zwar eine explosive Mischung, aber keine gefährliche Waffe. Dass der sog. Postbote minutenlang am Boden fixiert wurde, war unwürdig. Dies hätte man meines Erachtens nicht derart in die Länge gezogen zeigen dürfen.
Ich hoffe, dass der vermutlich stark angetrunkene Mann eine Gelegenheit bekommen wird, die Sache richtig zu stellen. RTL sollte ihm eine zweite Chance geben. Nicht nur weil er wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die gestrige Ausstrahlung von Deutschland sucht den Superstar Ansprüche gegen RTL haben dürfte, z.B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weitere Ausstrahlungen seiner Beteiligung könnte er größtenteils gerichtlich verbieten lassen.
Daher sollte RTL schnell die Reißleine ziehen und dem Postboten eine Gelegenheit bieten, sich nüchtern minutenlang vor einem deutschen Millionen Fernsehpublikum zu profilieren, was er machen wird, wenn er ein Held ist.
Nachtrag
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich noch gut an den peinlichen Auftritt von Adreas Ruscher bei DSDS, über den ich bei DPMS INFO berichtete.
Nachtrag
Würde im deutschen Fernsehen nichts ausgestrahlt, würde keiner mehr hinsehen.











































