Uschi Glas ./. Stiftung Warentest: Streit um Hautcreme

Der Law Blog mit der Banane berichtet, dass Uschi Glas und ihre Marketing-Firma aus Bielefeld im Streit mit der Stiftung Warentest vor dem Landgericht Berlin in erster Instanz verloren hat. Stiftung Warentest hatte die Hautcreme gestestet und das Produkt mit “mangelhaft” bewertet, weil bei einigen Testpersonen nach der Anwendung starke Hautrötungen auftraten. Uschi Glas hat wegen eines angeblichen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ihrer Vertriebsfirma gegen die Berichterstattung von Stiftung Warentest Ansprüche erhoben.

Vermutlich hat das LG Berlin auf allgemeine Grundsätze über die Rechtmäßigkeit von Warentests zurückgegriffen:
Insbesondere müssen die Tests neutral, objektiv und mit Sachkunde durchgeführt werden. Der Veranstalter des Tests sollte also tunlich unabhängig sein. Wie im Detail dann der Test durchgeführt wird, welche Prüfmethoden angewandt werden etc., steht allerdings weitgehend im Ermessen des Instituts. Allerdings muss der Testansatz zumindest vertretbar erscheinen. Auch das Ergebnis eines so durchgeführten Tests ist nur bedingt angreifbar. Wenn es nicht offensichtlich unrichtig, sondern vertretbar ist, und keine reine Schmähkritik enthält, kann ihm etwa nicht entgegengehalten werden, dass man auch zu anderen Ergebnissen hätte kommen können oder dass andere Gewichtungen einzelner Ergebnisse, die in eine Gesamtbewertung eingeflossen sind, möglich gewesen wären. (Law Blog)

Komisch, dass Google bei den Suchbegriffen “Uschi Glas Hautcreme” keine guten Treffer für eine Website von Uschi Glas liefert, sondern nur negative Berichterstattung und Satirisches unter den ersten 100 Treffern zu finden ist. Beim satirischen Magazin Telekwatsch etwa findet man Witze wie: US-Präsident Bush hat eine Invasion in Deutschland angekündigt. Grund: Die Hautcreme von Uschi Glas gilt als Massenvernichtungswaffe!.

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare