Die Justizminister der 25 EU-Mitgliedstaaten beschlossen am Donnerstag die gegenseitige Anerkennung von Straf- und Bußgeldern innerhalb der Europäischen Union. Die einzelnen anzuerkennenden Strafen sind abschließend aufgezählt. Ab einem Bußgeld von über 70,00 € können die Behörden grenzüberschreitend handeln und die jeweiligen Kollegen im Mitgliedsstaat für Mithilfe beanspruchen.
Die Justizminister der Eu-Mitgliedsstaaten unternahmen zugleich einen neuen Anlauf, den Rassismus den Kampf anzusagen. Die Arbeiten an einem Rahmenbeschluss für die Umsetzung haben bereits begonnen, wie die Berliner Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete. Das Thema Rassismus wird voraussichtlich in den nächsten Jahren eine große Zahl von Juristen in der EU beschäftigen.












































