24Stunden wies bereits am 5. Mai dieses Jahres auf die Verlinkungsregeln des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hin. Heute beschäftigt sich auch Udo Vetter im law blog mit dem Thema. In einem offenem Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt antwortet er auf die Verlinkungsregeln des BMG. Das BMG schreibt Webmastern und anderen Personen, die das Internet aktiv nutzen, nämlich vor, wie auf das BMG zu verweisen ist. Wörtlich heißt es:
Verlinkungsregeln
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseitedes BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.
Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.
(Hervorhebung nicht im Original)
Was sind eigentlich “Weseitedes”? Ist das ein neue Codec im Web 2.0?
Verlinkungsamt
Ab sofort sind Links (Verweise) auf Webseiten des BMG erlaubnispflichtig. Demnächst werden Links wahrscheinlich auch noch zu Verwaltungsakten erklärt. Und wer verweisen will, muss zuvor beim Verlinkunsamt eine Genehmigung einholen. In Zukunft werden nur staatlich konzessionierte Verlinker das Internet aktiv nutzen können. Wer in der Vergangenheit seine (Un-)Zuverlässigkeit durch leichtfertige Links verloren hat, wird nie wieder verlinken dürfen. Ich setze mit meinem Link auf die Verlinkungsregeln des BMG meine Zuverlässigkeit aufs Spiel.
Wir sind Deutschland – Aber Deutschland ist ungesund.
Im Übrigen erinnert mich die Praxis von Ulla Schmidt, stellvertretend für das BMG, an einen Callboy namens Torsten, der sich vor kurzem ebenfalls gegen Verlinkungen auf seine Callboy-Seite zur Wehr setzte. Alles über den Callboy Torsten ist in der Krambox nachzulesen.












































“Im Übrigen erinnert mich die Praxis von Ulla Schmidt, stellvertretend für das BMG, an einen Callboy namens Torsten”
*lol*
zwei Blogger, ein Gedanke. Warten wir darauf, daß uns Ulla Schmidt Verleubnungsanzeigen zukommen lässt.
Manueller Trackback auf http://www.gruene-jugend.de/aktuelles/154469.html
Ministerium will Rechte im Internet einschränken
Das Gesundheitsministerium führt sich als Gesetzgeber auf und glaubt, eigenhändig neue Internet-Regeln einführen zu können: Wer einen Link auf die Webseite des Ministeriums setzen oder gar dessen Logo zeigen will, soll das nur mit Genehmigung dürfen. Wer – wie die GRÜNE JUGEND – gegen die Regeln verstößt, bekommt einen Rechtsstreit angedroht. Wir werden diesen Rechtsstreit ausfechten und die Rechte im Internet verteidigen. Inzwischen machen dutzende Blogs den Fall bekannt.