Meine erste Visitenkarte, die ich kurz vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt selbst erstellt habe, ist zwar keine Jugendsünde, weil ich bereits 30 Jahre auf dem Buckel hatte. Sündhaft ist die Visitenkarte dennoch.

Ich war zunächst so stolz darauf, dass ich zwei Paragrafenzeichen zu einem Logo verbunden hatte, dass ich die Ähnlichkeit zu dem Hakenkreuz völlig übersah. Zum Einsatz kam diese Karte daher nie.
Meine anderen Visitenkarten werde ich auch noch veröffentlichen.












































