Unter Hinweis auf ein aktuelles (Berufungs-)Urteil vom 12.08.2004 des Hanseatischen Oberlandesgericht (AZ: 5 U 187/03) mahnte die Kollegin, Rechtsanwältin Perleberg-Kölbel, in dieser Woche einen Mandanten von mir wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ab. Da innerhalb von zwei Tagen zwei Firmen meines Mandaten abgemahnt wurden und zwischen den jeweiligen Rechnungsnummern auf den Kostennoten der Kollegin Platz für 30 weitere Kostennoten ist, liegt es nahe, dass hier ein Fall der Serienabmahnung nachweisbar ist. Auch haben sich bereits andere Opfer gemeldet.
Es wäre sehr vorteilhaft für uns, wenn weitere “Abmahn-Opfer” von ähnlich gelagerten Abmahnungen berichten würden, um den Gegenangriff zu koordinieren.










































