Weniger SPEED ist jetzt mehr


Der Bundesgerichtshof () hat mit Urteil vom 03.12.2008 – AZ: 2 StR 86/08 – bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln die nicht-geringe-Menge iSv. § 30 Abs. 1 Ziff. 4 Strafgesetzbuch (StGB) auf fünf Gramm Metamfetamin-Base heruntergsetzt.

Methamphetamin oder Crystal ist auch unter dem Namen Hitlerspeed und dem Markennamen Pervertin bekannt.

Grund für die Verschärfung des Betäubungsmittelstrafrechts sind die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse über dessen Toxizität aus den letzten zehn Jahren, läßt der BGH kundgeben.

“Ein wesentlicher Grund ist das hohe Potential für eine starke psychische Abhängigkeit mit vielfältigen körperlichen Auswirkungen, wobei der zusätzliche häufige Missbrauch von Haschisch und Benzodiazepinen zu einer Polytoxikomanie führen kann.”

Der Staat und seine alten Muster leben auf. Schade, dass der Gesetzgeber immer noch nicht verstanden hat, dass die Gleichung höhere Strafen gleich weniger Straftaten fast nie aufgeht. Ob das Bundesverfassungsgericht () demnächst wieder etwas zu Drogen und der Gesellschaft in Deutschland sagen muss?

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare