Wer regelmäßig THC-Produkte passiv raucht .

MUEPE berichtet von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, wonach einem Beifahrer, der auch eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen hat und (nur) gelegentlich THC-Produkte passiv mitraucht, regelmäßig zum Führen...

MUEPE berichtet von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, wonach einem Beifahrer, der auch eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen hat und (nur) gelegentlich THC-Produkte passiv mitraucht, regelmäßig zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,

wenn er mit einer risikoerhöhenden THC-Konzentration ein Kraftfahrzeug geführt und sich vor der Fahrt längere Zeit in einem Raum mit stark cannabishaltigem Rauch aufgehalten hat, ohne selbst Cannabis aktiv konsumiert zu haben.

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