MUEPE berichtet von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, wonach einem Beifahrer, der auch eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen hat und (nur) gelegentlich THC-Produkte passiv mitraucht, regelmäßig zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
“wenn er mit einer risikoerhöhenden THC-Konzentration ein Kraftfahrzeug geführt und sich vor der Fahrt längere Zeit in einem Raum mit stark cannabishaltigem Rauch aufgehalten hat, ohne selbst Cannabis aktiv konsumiert zu haben.“










































