123.recht.net berichtet, dass der Staatsanwalt im Revisionsverfahren um den DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer, der vor dem LG am 17. November 2005 wegen Betruges zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte, nunmehr vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig plädiert habe. Schon damals ging das LG Berlin deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hinaus.
Zwar hatte Hoyzer ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Doch haben die Juristen nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1961 “gefunden”, wonach der Hauptbeschuldigte Ante Sapina keinen Betrug im rechtlichen Sinne begangen hätte. Wenn keine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat vorliegt, ist auch kein Raum für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu einer Betrugstat. Deswegen wäre Robert Hoyzer freizusprechen.
Als Begründung nannte der Oberstaatsanwalt eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH vor 45 Jahren (1961). Damals war ein Schummler freigesprochen worden, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekommen und noch schnell gesetzt hatte.
(Quelle: 123recht.net)
Der Clou (The Sting)
Ähnlichkeiten zum Filmklassiker The Clou sind rein zufällig. Auch an diesem Film haben drei Roberts mitgewirkt: Robert Redford als Hauptdarsteller, die Kamera führte Robert Surtees und Robert Bertrand übernahm den Ton.
Na, wenigstens gab es formal-juristisch keinen Wettskandal, sollte der BGH dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen.











































