Der Rasierklingenhersteller Wilkinson Sword GmbH soll gegen seinen Mitbewerber Gillette Gruppe Deutschland GmbH & Co. oHG vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Nach dem Inhalt der Verfügung soll es Gillette nicht mehr erlaubt sein, damit zu werben, der “M3 Power” Rasierer sei besonders gründlich, weil er die Barthaare bei der Rasur durch “Micro-Impulse” aufrichte. Wilkinson hatte dem Landgericht Hamburg glaubhaft gemacht, dass die Werbung von Gillette zu einer wettbewerbswidrigen Irreführung des Verbrauchers führe.
(Quelle: Berliner Morgenpost, 26.11.2004)
Wilkinson ./. Gillette: Messerscharfer Streit der Rasierklingen
– 26. November 2004 | 12:14VERÖFFENTLICHT IN: RECHT












































