Wochenendausflüge der Polizei vor der WM

Vor einigen Wochen gab es eine spontane Openair Veranstaltung tanzwütiger Freunde elektronischer Musik im Treptower Park. Drei Stunden nach Beginn der Veranstaltung war das Areal rund um das Russische Ehrendenkmal umzingelt von rund 30 Wannen und mindestens 200 Polizisten. Die Polizisten harrten stundenlang aus. Zu dem Openair kamen mindestens 500 Personen, von denen die meisten friedlich auf Decken saßen, andere tanzten, aber von Aggression war weit und breit keine Spur. Dennoch fertigte das Einsatzkommando Videoaufnahmen an. Wahrscheinlich zu Unrecht. Denn das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist in § 12a Versammlungsgesetz geregelt.

§ 12a Versammlungsgesetz
(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
1. für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder
2. im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen.
Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nr. 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit iher Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Zweck benötigt.

(3) Die Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.

Erhebliche Gefahren gingen von den Besuchern und Teilnehmern des Openairs mit Sicherheit nicht aus!

Gestern sah ich den Konvoi der Polizei in rund um die Greifswalderstraße. Wieder waren mindestens 30 Wannen, zehn Motorräder und weit über 200 Polizisten im Einsatz. Der Grund:

Der Motorradclub Hells Angels wollte gegen ein Verbot einer Versammlung demonstrieren. Bereits am Vormittag war das Polizeiaufgebot im Einsatz. Vor dem Motorradclub der Hells Angels frühstückten in aller Seelenruhe etwa 20 Mitglieder der Hells. Ihre Harley Davidson standen sauber in Reih und Glied. Am Abend hatte sich das Polizeiaufgebot rund im Immanuelkirchstraßen- und Bötzowkiez verteilt. Herrlich anzusehen war, dass sich die gelesenen Zeitschriften vor den Frontscheiben der Wannen mittlerweile stapelten. Gegen die Langeweile lesen heißt die Devise der Polizei.

Es scheint so zu sein, dass sich die Polizei auf die Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006 vorbereitet. Oder belohnt sich die Polizei selbst mit Außeneinsätzen statt einfach nur in den Lagern rumzustehen?

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare