Als ich heute Mittag in Stuttgart meinen Koffer öffnete, den ich am morgen iam Fulghafen Tegel in Berlin vor meinem Flug mit einer Lufthansamaschine aufgegeben hatte, staunte ich nicht schlecht, als ich das Protokoll zur in meiner Abwesenheit durchgeführten Gepäckkontrolle sah. In dem Protokoll heißt es:
“[…] Dabei wurden folgende Gegenstände entnommen, da sie gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften verstoßen: 1x Watte und Docht von Zippo. Durch die Öffnung kam es zu keiner Beschädigung.”
Ich hielt mich in Berlin noch für schlau, als ich das Zippo® beim Einchecken aus meiner Hosentasche holte und noch schnell in den Koffer packte.
Denkste! Jetzt ist mein Zippo defekt. Von wegen nicht beschädigt. Die haben mein Feuerzeug funktionslos gemacht.
Warum die sich dazu ermächtigt fühlen, steht hier auf den Webseiten des Luftfahrts Bundesamts (LBA). Osama ist Schuld, dass mein Zippo nicht mehr brennt.
Trotzdem war ich schlauer… die drei Koffer voll Kokain, die ich den Kindern in Stuttgart mitbrachte von Berlin, haben die Beamten nicht gesehen.











































mit Kokain kann man ja auch keinen terroristischen Anschlag verüben, insofern ist das uninteressant
Mich erreicht kürzlich eine eMail mit folgendem Inhalt:
“ich habe heute einen schönen Zettel in meinem Koffer gehabt, der besagte, man hätte zwei Feuerzeuge entfernt. Ich habe damit eine Ordnungswidrigkeit begangen etc…
”
Nun habe ich ein wenig im Internet gegoogelt, um heraus zu finden, ob und welche Strafe mich erwartet. Habe jedoch leider nichts gefunden. Allerdings bin ich auf Ihren Blog gestoßen und habe gelesen, dass Sie das gleiche Problem hatten. Bescheuert, es war bloß ein Flug von Köln nach Hamburg. Nunja… jedenfalls mache ich mir nun Gedanken über die Bestrafung. Kommt da noch was nach? Immerhin liegen 2 Monate zwischen Ihren Blogeinträgen, man wird sie doch nicht eingesperrt haben??