Zitatrecht: Der Mathematik-Professor und Karl Valentin
Das Institut für Urheber- und Medienrecht berichtet, dass ein Mathematik-Professor aus München ca. vier Seiten aus Werken von Valentin in seinem eigenen Manuskript verwendet hatte, um den Studenten den Zufallsbegriff zu verdeutlichen. Gegen die Veröffentlichung des Mathematik-Manusskripts im Internet zog der Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses von Karl Valentin vor das Landgericht München I. Die 21. Kammer am LG München I wies das Verfahren jedoch ab. Die Veröffentlichung von Zitaten sei aber nur zulässig, “wenn durch technische Maßnahmen sicher gestellt sei, dass entweder der Zugang oder die Möglichkeiten des ausschnittsweisen Kopierens aus dem Skript beschränkt sind.” Die Schutzvoraussetzungen sind zum Glück mittels dem .pdf-Format für jedermann leicht zu einzuhalten. Hier sei ein kurzer Hinweis auf die vorbildliche Open Source Software FreeDPF XP von Stefan Heinz gestattet.
