Am vergangenem Freitag wurde von einem Berliner Jugendgericht angeordnet, dass der 15-jährige Sven P. wegen seiner Taten in eine psychiatrische Anstalt unterzubringen sei. Alle sechs Monate wird nun überprüft, ob weitere Fortdauer erforderlich ist. Letztlich kann eine solche Unterbringung in Deutschland ein echtes lebenslänglich bedeuten. Denn wenn die Gutachter der Auffassung sind, es bestehe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, bleibt der Täter weggeschlossen.
Deutschlands jüngster Zuhälter
– 23. Februar 2004 | 11:52VERÖFFENTLICHT IN: BERLIN













































Und diesen Mann hätte ich fast geheiratet…