Deutschlands jüngster Zuhälter

Am vergangenem Freitag wurde von einem Berliner Jugendgericht angeordnet, dass der 15-jährige Sven P. wegen seiner Taten in eine psychiatrische Anstalt unterzubringen sei. Alle sechs Monate wird nun überprüft, ob...

Am vergangenem Freitag wurde von einem Berliner Jugendgericht angeordnet, dass der 15-jährige Sven P. wegen seiner Taten in eine psychiatrische Anstalt unterzubringen sei. Alle sechs Monate wird nun überprüft, ob weitere Fortdauer erforderlich ist. Letztlich kann eine solche Unterbringung in Deutschland ein echtes lebenslänglich bedeuten. Denn wenn die Gutachter der Auffassung sind, es bestehe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, bleibt der Täter weggeschlossen.

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